Bauliche Veränderungen

Vor baulichen Veränderungen in der Wohnung ist eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen.

Als bauliche Veränderungen gelten unter anderem:

  • Verlegen von Laminat- oder Parkettfussböden
  • Umbau der Heizkörper
  • Verlegung von Fliesen an Wänden und Böden
  • Austausch von Waschbecken, WC-Sitzen o.ä.
  • Einbau, Umbau oder Erneuerung von Einbauküchen
  • Änderungen des Grundrisses (Wände versetzen etc.)
  • Änderungen an der Elektrik

Vor Beginn der Arbeiten beantragen Sie bitte schriftlich die Genehmigung
durch die Hausverwaltung und beschreiben dabei die geplanten Baumaßnahmen.